Mieterhöhung prüfen: Wann du nicht zustimmen musst

Lesedauer: 13 Min
Aktualisiert: 27. Mai 2026 18:41

Grundlagen: Wann eine Mieterhöhung überhaupt wirksam werden kann

Vermieter dürfen die Miete nicht nach Belieben anheben. Jede Anpassung muss auf eine gesetzliche Grundlage gestützt sein und bestimmten formellen Anforderungen genügen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Mieterhöhung wirksam werden. Solange das nicht der Fall ist, bist du rechtlich nicht verpflichtet, zuzustimmen oder mehr zu zahlen.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Mieterhöhungen im Wohnraummietrecht stehen in den Paragrafen 557 bis 561 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In der Praxis betreffen dich vor allem drei Arten von Mieterhöhungen:

  • Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB
  • Mieterhöhung nach Modernisierung nach § 559 BGB
  • Staffelmiete oder Indexmiete nach vertraglicher Vereinbarung (§§ 557a, 557b BGB)

Bevor du über Zustimmung oder Ablehnung nachdenkst, musst du zuerst identifizieren, auf welcher Grundlage der Vermieter die Miete anheben will. Das ergibt sich in der Regel aus dem Schreiben, oft auch aus der Überschrift oder aus Formulierungen wie „Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete“, „Modernisierungszuschlag“ oder „Indexanpassung“.

Formale Anforderungen an das Erhöhungsschreiben

Schon an der Form scheitern viele Mieterhöhungen. Ist das Schreiben nicht ordnungsgemäß, musst du zunächst gar nicht zustimmen.

Ein wirksames Erhöhungsverlangen muss bei einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete folgende Punkte erfüllen:

  • Es muss in Textform erfolgen, also in einem Brief, Telefax oder per E-Mail. Eine mündliche Ankündigung reicht nicht.
  • Der Vermieter muss die bisherige Miete und die neue geforderte Miete nennen, am besten mit Aufschlüsselung der Nettokaltmiete.
  • Der Vermieter muss die Erhöhung begründen, etwa mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder einem Gutachten.
  • Datum und Identifizierbarkeit des Absenders müssen erkennbar sein.

Fehlen diese Angaben vollständig oder teilweise, ist das Erhöhungsverlangen in der Regel unwirksam. Du musst dann weder zustimmen noch den höheren Betrag zahlen. Es kann aber sein, dass der Vermieter später ein neues, formal korrektes Schreiben nachreicht.

Schrittfolge: So gehst du nach Erhalt einer Mieterhöhung vor

Um keine Fristen zu verpassen und deine Rechte vollständig zu nutzen, kannst du dich an folgender Reihenfolge orientieren:

  1. Schreiben sorgfältig lesen und prüfen, auf welche Rechtsgrundlage sich der Vermieter beruft.
  2. Form kontrollieren: Liegt alles in Textform vor, sind bisherige und neue Miete genannt, gibt es eine Begründung?
  3. Prüfen, ob Sperrfristen und Kappungsgrenze eingehalten sind.
  4. Überprüfen, ob die verlangte Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt oder ob eine Modernisierung rechtlich sauber angesetzt wurde.
  5. Fristen im Blick behalten und innerhalb der Überlegungsfrist reagieren, sofern die Erhöhung wirksam erscheint.
  6. Bei erkennbaren Fehlern schriftlich mitteilen, dass du derzeit keine Veranlassung siehst, der Erhöhung zuzustimmen.
  7. Bei Zweifeln fachliche Hilfe einholen, bevor du eine Zustimmung unterschreibst oder die höhere Miete überweist.

Sperrfrist und zeitliche Grenzen der Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist nur in bestimmten zeitlichen Abständen zulässig. Diese zeitlichen Grenzen sind häufig der erste Ansatzpunkt, um eine Forderung zurückzuweisen.

Anleitung
1Schreiben sorgfältig lesen und prüfen, auf welche Rechtsgrundlage sich der Vermieter beruft.
2Form kontrollieren: Liegt alles in Textform vor, sind bisherige und neue Miete genannt, gibt es eine Begründung?
3Prüfen, ob Sperrfristen und Kappungsgrenze eingehalten sind.
4Überprüfen, ob die verlangte Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt oder ob eine Modernisierung rechtlich sauber angesetzt wurde.
5Fristen im Blick behalten und innerhalb der Überlegungsfrist reagieren, sofern die Erhöhung wirksam erscheint — Prüfe anschließend das Ergebnis und wiederhole bei Bedarf die entscheidenden Schritte.

Wichtige Regeln zur zeitlichen Begrenzung:

  • Zwischen dem Wirksamwerden der letzten Mieterhöhung und dem Zugang des neuen Erhöhungsverlangens müssen mindestens 12 Monate liegen.
  • Zwischen zwei Mietanpassungen müssen also mindestens 15 Monate liegen, wenn man die dreimonatige Überlegungsfrist mitrechnet.
  • Erhöhungen nach Modernisierung werden bei dieser Frist nicht mitgezählt, zählen aber bei der Kappungsgrenze mit.

Ist diese Sperrfrist nicht eingehalten, ist das neue Erhöhungsverlangen unzulässig. In diesem Fall musst du die Forderung nicht akzeptieren. Es genügt, dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass die Jahressperrfrist noch läuft und keine wirksame Anpassung erfolgen kann.

Kappungsgrenze: Obergrenze für Mieterhöhungen zum Vergleich

Selbst wenn die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete herangeführt werden soll, gibt es eine Obergrenze. Diese Grenze heißt Kappungsgrenze und schützt dich vor zu schnellen und zu starken Erhöhungen.

Wesentliche Eckpunkte:

  • Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent erhöhen.
  • In vielen angespannten Wohnungsmärkten gilt eine abgesenkte Grenze von 15 Prozent. Dies wird per Landesverordnung festgelegt.
  • Ausgangspunkt ist die tatsächlich gezahlte Miete, nicht die ursprünglich vereinbarte, falls du zum Beispiel einer früheren Anpassung zugestimmt hast.
  • Mieterhöhungen nach Modernisierung zählen für die Berechnung der Kappungsgrenze nicht mit, erhöhen aber den Betrag, auf den zukünftige Anpassungen aufsetzen.

Überschreitet die verlangte Miete diese Kappungsgrenze, ist das Erhöhungsverlangen teilweise unwirksam. Du bist dann maximal zur Zustimmung bis zur Grenze verpflichtet, nicht darüber hinaus. Häufig empfiehlt es sich, die zulässige Erhöhung genau zu berechnen und dem Vermieter nur diese anzuerkennen.

Ortübliche Vergleichsmiete richtig einordnen

Eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete setzt voraus, dass der Vermieter nachweist, dass deine Wohnung bisher deutlich darunter liegt. Dafür dürfen mehrere Begründungsmittel herangezogen werden, die jeweils Anforderungen erfüllen müssen.

Typische Begründungsarten sind:

  • Mietspiegel: einfache oder qualifizierte Übersicht über übliche Entgelte in der Gemeinde.
  • Vergleichswohnungen: Benennung von mindestens drei ähnlichen Mietobjekten im selben Ort oder einer vergleichbaren Lage.
  • Mietdatenbank: Sammlung von Mieten, die von Interessenverbänden oder Kommunen geführt wird.
  • Gutachten: Sachverständigengutachten zur ortsüblichen Miete.

Für dich ist entscheidend, ob die angeführten Begründungen plausibel sind. Beim Mietspiegel solltest du prüfen, ob deine Wohnung hinsichtlich Lage, Größe, Baujahr, Ausstattung und Modernisierungsgrad in der richtigen Kategorie eingeordnet wurde. Werden Vergleichswohnungen verwendet, müssen diese hinsichtlich Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage hinreichend ähnlich sein. Sind die angegebenen Objekte offensichtlich nicht vergleichbar, kannst du Zweifel anmelden und der Erhöhung nicht zustimmen, solange die Begründung mangelhaft bleibt.

Modernisierungsbedingte Erhöhung und wann sie unzulässig ist

Nach einer Modernisierung kann der Vermieter die jährliche Miete um einen Teil der auf die Wohnung entfallenden Kosten anheben. Auch hier gelten aber strenge Vorgaben, und nicht jede Baumaßnahme rechtfertigt eine höhere Miete.

Wesentliche Punkte zur Modernisierungsmiete sind:

  • Es müssen tatsächlich Modernisierungen vorliegen, keine bloßen Instandhaltungen.
  • Die Maßnahmen müssen den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern oder dauerhaft Energie oder Wasser einsparen.
  • Reine Reparaturen oder Erhaltungsmaßnahmen dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden.
  • Der Vermieter muss die Arbeiten rechtzeitig vorher ankündigen, mit Art, Umfang, Beginn, Dauer und voraussichtlicher Mieterhöhung.
  • Nach Abschluss der Arbeiten muss er die Erhöhung nachvollziehbar berechnen und dir in Textform mitteilen.

Fehlt eine ordentliche Ankündigung oder setzt der Vermieter fälschlicherweise Instandhaltungskosten an, ist die verlangte Anpassung angreifbar. In einem solchen Fall kannst du die Zustimmung verweigern und vom Vermieter eine korrigierte Berechnung verlangen. Auch bei Härtegründen, etwa bei unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Belastung, kann eine Dämpfung der Erhöhung möglich sein.

Besondere Regeln bei Staffelmiete und Indexmiete

Bei Staffelmietverträgen und Indexmietverträgen gelten Sonderregeln, die von der üblichen Mieterhöhung zum Vergleich deutlich abweichen.

Staffelmiete

Bei einer Staffelmiete ist im Vertrag festgelegt, zu welchen Zeitpunkten und um welche Beträge die Nettokaltmiete steigt. Diese Staffeln müssen klar beziffert und im Vertrag vereinbart sein. In der Laufzeit der Staffeln sind Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich ausgeschlossen. Der Vermieter braucht für die vereinbarten Sprünge kein eigenes Erhöhungsschreiben, dein Einverständnis gilt mit der Vertragsunterschrift als erteilt.

Unwirksam können Staffelklauseln sein, wenn die zeitlichen Abstände kürzer als ein Jahr sind oder die Staffelbeträge nicht eindeutig angegeben sind. In solchen Fällen kannst du die höhere Miete zurückweisen und auf den letzten wirksam vereinbarten Betrag verweisen.

Indexmiete

Bei einer Indexmiete ist die Nettokaltmiete an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex gekoppelt. Eine Anpassung erfordert in jedem Fall ein Erhöhungsschreiben des Vermieters. Darin muss er die Indexentwicklung und die daraus resultierende neue Miete nachvollziehbar darlegen.

Unzulässig ist es, zusätzlich zur Indexanpassung eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. Wird im Schreiben beides vermischt oder ist die Berechnung unklar, kannst du die Anpassung in Zweifel ziehen und zunächst bei der bisherigen Miete bleiben.

Typische Fehler im Mieterhöhungsschreiben

In der Praxis tauchen immer wieder ähnliche Fehler auf, die eine Mieterhöhung ganz oder teilweise unwirksam machen. Kenntnis dieser Muster erleichtert die eigene Prüfung erheblich.

  • Unvollständige Angaben zur Wohnung: Größe, Lage oder Ausstattungsmerkmale werden falsch dargestellt, um eine höhere Vergleichsmiete zu rechtfertigen.
  • Falsche Einordnung im Mietspiegel: Die Wohnung wird einer zu hohen Kategorie zugeordnet, etwa als „gehoben“, obwohl nur durchschnittliche Ausstattung vorliegt.
  • Verkürzte Fristen: Der Vermieter verlangt Zustimmung innerhalb weniger Wochen, obwohl dir die gesetzliche Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang zusteht.
  • Summenfehler: Die Berechnung der neuen Miete ist rechnerisch falsch.
  • Vermischung von Instandhaltung und Modernisierung: Kosten für notwendige Reparaturen werden als Basis für eine Modernisierungsmiete angesetzt.

Stellst du solche Fehler fest, kannst du dich auf diese Punkte berufen und mitteilen, dass du der Erhöhung in der vorliegenden Form nicht zustimmst. Eine sachliche, knappe Begründung reicht aus.

Reaktion des Mieters: Zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen

Hast du die rechtliche Lage geprüft, stehen dir mehrere Reaktionsmöglichkeiten offen. Deine Antwort sollte sich daran orientieren, ob das Erhöhungsverlangen vollständig, teilweise oder gar nicht wirksam ist.

Vollständige Zustimmung

Ist das Schreiben formal korrekt, sind Sperrfrist und Kappungsgrenze eingehalten und liegt die geforderte Miete innerhalb der ortsüblichen Spanne, kann eine Zustimmung rechtlich geboten sein. Diese Zustimmung erteilst du am besten schriftlich und überweist ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens die neue Miete.

Teilweise Zustimmung

Wenn lediglich ein Teil der Erhöhung zulässig ist, etwa bis zur Kappungsgrenze, kannst du genau diesem Teil zustimmen. In deinem Schreiben kannst du klarstellen, welchen Betrag du ab wann akzeptierst und dass du darüber hinaus keine Verpflichtung siehst, weitere Erhöhungen hinzunehmen. Überweise anschließend nur den von dir anerkannten Betrag. Der Vermieter muss entscheiden, ob er die Differenz einklagt.

Ablehnung

Stellst du mehrere gravierende Fehler fest oder fehlt die gesetzliche Grundlage vollständig, kannst du die Zustimmung insgesamt verweigern. Das solltest du dem Vermieter in knapper Form mitteilen und darauf hinweisen, dass du bis auf Weiteres die bisherige Miete zahlst. Wichtig ist, dass du die gesetzliche Überlegungsfrist im Blick behältst und rechtzeitig reagierst, damit der Vermieter seine weiteren Schritte planen muss.

Wann du trotz fehlender Zustimmung weiter sicher wohnst

Viele Mieter befürchten, dass eine Verweigerung der Zustimmung automatisch zu einer Kündigung führt. Das Mietrecht schützt jedoch vor vorschneller Wohnungslosigkeit. Der Vermieter kann allein wegen einer verweigerten Zustimmung zu einer möglicherweise unberechtigten Erhöhung keine ordentliche Kündigung aussprechen.

Stattdessen muss der Vermieter, wenn er von der Berechtigung seines Verlangens überzeugt ist, Zustimmungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob du an der Erhöhung mitwirken musst. Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, bleibt deine bisherige Miete maßgeblich, sofern du sie vollständig und pünktlich zahlst.

Fallkonstellationen aus dem Alltag

Erhöhung kurz nach Einzug

Zieht ein Mieter ein und erhält wenige Monate später ein Schreiben mit einer deutlichen Anpassung, fehlt oft die erforderliche Jahressperrfrist. In einer solchen Konstellation kannst du sachlich darauf verweisen, dass der Zeitraum zwischen Beginn des Mietverhältnisses beziehungsweise Wirksamwerden der vereinbarten Miete und der neuen Forderung zu kurz ist. Eine Zustimmung ist dann nicht erforderlich.

Vergleichswohnungen mit deutlich besserer Ausstattung

Häufig werden Wohnungen als Vergleich herangezogen, die einen Aufzug, einen Balkon oder eine hochwertige Einbauküche besitzen, während deine Wohnung diese Merkmale nicht aufweist. In so einem Fall kannst du darlegen, dass die herangezogenen Objekte nicht hinreichend vergleichbar sind und deshalb keine tragfähige Grundlage für die Erhöhung bilden. Solange der Vermieter keine geeignete Begründung nachliefert, bleibt deine Zustimmung entbehrlich.

Modernisierung als Deckmantel für Reparaturen

Werden alte, schadhaft gewordene Leitungen oder Fenster ersetzt, handelt es sich oft in erster Linie um Erhaltungsmaßnahmen. Nur ein darüber hinausgehender Standardzuwachs kann als Modernisierung bewertet werden. Du kannst daher verlangen, dass der Vermieter die Kosten aufteilt und rein instandsetzungsbedingte Aufwendungen nicht auf die Miete umlegt. Solange er das nicht leistet, besteht keine Pflicht zur Zustimmung in der gewünschten Höhe.

Dokumentation und Kommunikation mit dem Vermieter

Saubere Unterlagen und eine klare Kommunikation helfen dabei, deine Position zu sichern, falls es zu Streitigkeiten kommt. Bewahre das Erhöhungsschreiben, deinen Mietvertrag, frühere Anpassungen und eventuell vorhandene Mietspiegel oder Berechnungen sorgfältig auf.

In der Korrespondenz mit dem Vermieter solltest du:

  • immer das Datum des Erhöhungsschreibens und den betroffenen Mietvertrag nennen,
  • deine Einwände sachlich und kurz beschreiben,
  • deine Entscheidung zur vollständigen oder teilweisen Zustimmung oder zur Ablehnung klar formulieren,
  • deine Schreiben als Kopie ablegen und nach Möglichkeit mit Nachweis versenden.

Diese Vorgehensweise erleichtert es dir, im Streitfall nachzuvollziehen, welche Erklärungen du abgegeben hast und welche Forderungen der Vermieter wann gestellt hat.

Wann du rechtlichen Rat hinzuziehen solltest

Bei komplizierten Mietverträgen, umfangreichen Modernisierungen oder unklaren Berechnungen ist es sinnvoll, fachlichen Rat einzuholen. Gerade bei hohen Forderungen kann eine Fehlentscheidung langfristig teuer werden. Eine Prüfung durch einen Mieterverein, eine Beratungsstelle oder einen spezialisierten Rechtsanwalt kann dir helfen, Fehler im Erhöhungsverlangen zu entdecken und die nächsten Schritte festzulegen.

Hilfreich kann es sein, vor einem Beratungstermin sämtliche Unterlagen zusammenzustellen: Mietvertrag, alle bisherigen Erhöhungsschreiben, Modernisierungsankündigungen, eventuelle Protokolle zu Baumaßnahmen und eigene Notizen zu Wohnungsgröße und Ausstattung. Dadurch lässt sich oft schnell erkennen, ob die Miete bereits im oberen Bereich liegt oder ob noch Spielraum besteht.

FAQ: Häufige Fragen zur Überprüfung von Mieterhöhungen

Wie lange habe ich Zeit, um eine Mieterhöhung zu prüfen?

In der Regel hast du ab Zugang des Schreibens bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit, die Forderung zu prüfen und zu reagieren. Innerhalb dieses Zeitraums kannst du Fragen stellen, Nachweise anfordern oder eine Zustimmung ganz oder teilweise verweigern.

Muss ich dem Vermieter mitteilen, dass ich nicht zustimme?

Du solltest deine fehlende Zustimmung schriftlich erklären, damit klar dokumentiert ist, dass du die Erhöhung nicht akzeptierst. So vermeidest du spätere Streitigkeiten darüber, ob du möglicherweise doch zugestimmt hast.

Darf ich die bisherige Miete einfach weiterzahlen?

Solange keine wirksame Mieterhöhung vorliegt oder du nicht zugestimmt hast, darfst du die bisherige Miete zahlen. Es ist jedoch sinnvoll, mit dem Vermieter schriftlich zu klären, weshalb du die geforderte Erhöhung für nicht gerechtfertigt hältst.

Was passiert, wenn der Vermieter auf die höhere Miete besteht?

Der Vermieter muss seine Forderung gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen und auf Zustimmung klagen. Ein Gericht prüft dann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhöhung erfüllt sind.

Kann ich der Mieterhöhung nur teilweise zustimmen und den Rest prüfen lassen?

Du kannst eine Teilzustimmung erklären, wenn du nur einen geringeren Betrag für angemessen hältst. Der Vermieter muss dann entscheiden, ob er den Rest einklagen möchte, wobei ein Gericht die zulässige Höhe ermitteln würde.

Welche Unterlagen sollte ich für die Prüfung bereithalten?

Wichtig sind der aktuelle Mietvertrag, alle bisherigen Erhöhungen, das Erhöhungsschreiben und eventuell beigefügte Unterlagen wie Mietspiegel oder Vergleichswohnungen. Zusätzlich helfen eigene Notizen zur Ausstattung, Wohnfläche und durchgeführten Maßnahmen im Haus.

Was ist, wenn der Vermieter keine Vergleichswohnungen oder keinen Mietspiegel angibt?

Fehlen die gesetzlich geforderten Begründungsmittel, ist das Erhöhungsschreiben formell angreifbar. In einem solchen Fall kannst du die Zustimmung verweigern und den Vermieter auf die fehlende Begründung hinweisen.

Kann ich eine schon erteilte Zustimmung zur Mieterhöhung zurücknehmen?

Eine einmal abgegebene Zustimmung lässt sich in der Regel nicht widerrufen, auch nicht, wenn du später Zweifel an der Rechtmäßigkeit bekommst. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei arglistiger Täuschung, kommen Anfechtungsmöglichkeiten in Betracht.

Spielt mein Einkommen eine Rolle bei der Wirksamkeit der Mieterhöhung?

Für die Frage, ob die Erhöhung nach dem Gesetz zulässig ist, ist dein Einkommen grundsätzlich ohne Bedeutung. Es kann aber eine Rolle spielen, wenn du prüfst, ob dir Sozialleistungen, Wohngeld oder andere Unterstützungen zustehen.

Sollte ich immer einen Anwalt einschalten, wenn ich Zweifel habe?

Bei einfachen und klar erkennbaren Fehlern kannst du selbst reagieren und die Zustimmung verweigern. Wenn es um hohe Beträge, komplexe Begründungen oder drohende Klagen geht, ist rechtlicher Rat meist sinnvoll, um deine Position fundiert einzuschätzen.

Kann der Vermieter mich kündigen, wenn ich der Mieterhöhung nicht zustimme?

Allein die verweigerte Zustimmung zu einer Erhöhung ist kein zulässiger Kündigungsgrund. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs kommt erst in Betracht, wenn nach einer gerichtlichen Entscheidung weiterhin zu wenig Miete gezahlt wird.

Fazit

Ob du einer Mieterhöhung zustimmen musst, hängt von klaren gesetzlichen Vorgaben zu Form, Begründung, Höhe und zeitlichen Grenzen ab. Prüf die Forderung Schritt für Schritt, halte alle Unterlagen geordnet und reagiere schriftlich. Wenn die Erhöhung nicht nachvollziehbar ist oder wichtige Voraussetzungen fehlen, kannst du deine Zustimmung verweigern. Bei größeren Unsicherheiten hilft eine fachkundige Beratung, um deine Rechte konsequent durchzusetzen.

Wer bei anspruch-hilfe.de schreibt
Tobias Lehmann

Tobias Lehmann

Pflege, Krankenkasse, Anträge und Widerspruch

Tobias Lehmann schreibt bei uns über Pflegegrad, Pflegegeld, Krankenkasse, Hilfsmittel und Widerspruch. Er ordnet komplizierte Leistungsfragen verständlich ein.

Markus Beetz

Markus Beetz

Verträge, Energie, Versicherungen und Zuschüsse

Markus Beetz schreibt bei uns über Verbraucherfragen, Kündigung, Energiekosten, Versicherungen und Zuschüsse. Er erklärt typische Situationen aus Verbrauchersicht.

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