Verwaltungskosten in Nebenkosten: Warum Mieter sie nicht zahlen müssen
Viele Betriebskostenabrechnungen enthalten Positionen, die dort nicht hingehören. Dazu zählen Verwaltungskosten, also Aufwendungen für Organisation, Buchhaltung, Eigentümerverwaltung oder interne Bearbeitung. Solche Kosten sind Sache des Vermieters und nicht des Mieters. Für Betroffene ist wichtig, die Abrechnung zügig zu prüfen und unzulässige Beträge sauber zu beanstanden. Wer richtig vorgeht, kann die Zahlung auf den zulässigen Teil …