Arbeitszeugnis enthält Geheimcode: Wann Korrektur verlangt werden kann
Ein Arbeitszeugnis darf keine versteckten Formulierungen enthalten, die den beruflichen Eindruck bewusst verschlechtern. Nicht jede ungewöhnliche Wendung ist jedoch automatisch ein unzulässiger Geheimcode. Entscheidend sind der Gesamtzusammenhang, die übliche Zeugnissprache, die Vollständigkeit der Angaben und die Frage, ob die Formulierung objektiv missverständlich oder abwertend wirkt. Prüfen Sie deshalb zuerst das gesamte Zeugnis, sichern Sie das …