Nach einer abgelehnten Ratenzahlung können Verbraucher Auskunft über die dafür verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Das gilt gegenüber dem Händler, dem Finanzierungspartner oder Zahlungsdienstleister und einer beteiligten Auskunftei. Ein Anspruch auf Abschluss des Ratenkaufvertrags oder auf Offenlegung jeder geschäftlichen Erwägung folgt daraus jedoch nicht. Prüfen Sie zuerst die Ablehnungsnachricht und die Datenschutzhinweise, damit Ihr Auskunftsersuchen an die tatsächlich entscheidende Stelle geht.
Welche Informationen Sie nach der Ablehnung verlangen können
Die zentrale Grundlage ist Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Das Auskunftsrecht bezieht sich nicht nur auf Stammdaten wie Name und Anschrift. Es erfasst auch personenbezogene Informationen, die für die Bonitätsprüfung, Betrugsprävention oder Zahlungsentscheidung verarbeitet wurden.
Sie können insbesondere Auskunft verlangen über:
- die verarbeiteten personenbezogenen Daten und deren Herkunft,
- die Zwecke der Verarbeitung, etwa Bonitätsprüfung oder Verhinderung von Zahlungsausfällen,
- die Kategorien der verarbeiteten Daten,
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten übermittelt wurden,
- die vorgesehene Speicherdauer oder die Kriterien für deren Festlegung,
- die Identität einer beteiligten Auskunftei, sofern diese Information unter die Auskunft fällt,
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidung einschließlich Profiling, soweit die Voraussetzungen der DSGVO erfüllt sind,
- aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie Tragweite und angestrebte Auswirkungen einer solchen automatisierten Verarbeitung.
Die Auskunft muss in verständlicher Form erteilt werden. Der Verantwortliche darf sich nicht darauf beschränken, lediglich allgemeine Datenschutztexte zu wiederholen, wenn diese nicht erkennen lassen, welche Daten im Einzelfall verarbeitet wurden.
Auskunft ist nicht gleich Anspruch auf eine vollständige Begründung
Ein Händler oder Finanzierungsanbieter ist nicht allein wegen des Auskunftsrechts verpflichtet, einen Ratenkauf anzubieten. Vertragsfreiheit und Datenschutzrecht betreffen unterschiedliche Fragen. Die DSGVO eröffnet Zugang zu personenbezogenen Daten und Informationen über deren Verarbeitung, ersetzt aber keinen allgemeinen Anspruch auf Vertragsschluss.
Ebenso besteht nicht in jedem Fall ein Recht auf Offenlegung interner kaufmännischer Regeln. Hat etwa ein Anbieter die gewünschte Zahlungsart unabhängig von persönlichen Daten nicht angeboten, liefert Artikel 15 DSGVO keine vollständige wirtschaftliche Entscheidungsbegründung. Anders liegt der Schwerpunkt, wenn ein Score, ein gespeicherter Zahlungshinweis oder eine vollständig automatisierte Einzelfallentscheidung für die Ablehnung maßgeblich war.
Die praktische Abgrenzung lautet:
- Personenbezogene Daten und ihre Verwendung: Hier greift das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht.
- Interne Geschäftsstrategie ohne Personenbezug: Hieraus folgt regelmäßig kein umfassender Offenlegungsanspruch nach der DSGVO.
- Fehlerhafte Daten: Hier kommen Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und je nach Fall Löschung in Betracht.
- Vollständig automatisierte Entscheidung: Hier können zusätzliche Schutzrechte nach Artikel 22 DSGVO bestehen.
Wer den Ratenkauf tatsächlich abgelehnt hat
Bei einem Ratenkauf können mehrere Unternehmen beteiligt sein. Der Händler stellt die Zahlungsart bereit, während ein Zahlungsdienstleister oder eine Bank die Finanzierung prüft. Eine Auskunftei kann Daten oder einen Score übermitteln, trifft aber nicht zwingend selbst die abschließende Vertragsentscheidung.
Lesen Sie die Ablehnungsnachricht, die Angaben im Bestellvorgang und die Datenschutzhinweise. Suchen Sie dort nach Bezeichnungen wie Finanzierungspartner, Kreditgeber, Zahlungsdienstleister, Verantwortlicher, Bonitätsauskunft oder Auskunftei. Ein bloßer Markenname im Onlineshop muss nicht mit dem rechtlich verantwortlichen Unternehmen übereinstimmen.
Die richtige Reihenfolge hängt vom Ergebnis ab:
- Hat der Händler selbst entschieden, richten Sie das Auskunftsersuchen an ihn.
- Wurde die Entscheidung an einen Zahlungsdienstleister oder eine Bank übertragen, schreiben Sie zusätzlich dieses Unternehmen an.
- Wurde eine Auskunftei genannt, fordern Sie dort eine Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO an.
- Bleibt unklar, wer entschieden hat, bitten Sie den Händler ausdrücklich um Benennung des Verantwortlichen und der bei der Prüfung eingesetzten Empfänger oder Datenquellen.
Ein Auskunftsersuchen an die Auskunftei allein genügt nicht immer. Die Auskunftei kann erklären, welche Daten sie gespeichert und übermittelt hat. Ob und wie stark der Händler oder Finanzierungspartner diese Information für seine Entscheidung gewichtet hat, muss bei der entscheidenden Stelle geklärt werden.
Zusätzliche Rechte bei einer automatisierten Entscheidung
Artikel 22 DSGVO schützt vor Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen und rechtliche Wirkung entfalten oder eine Person ähnlich erheblich beeinträchtigen. Eine abgelehnte Finanzierung kann diese Schwelle erreichen. Entscheidend ist aber, ob tatsächlich kein Mensch mit maßgeblichem Entscheidungsspielraum beteiligt war.
Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, etwa wenn sie für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist oder auf einer ausdrücklichen Einwilligung beruht. In diesen Fällen sieht die DSGVO Schutzmaßnahmen vor. Dazu gehören grundsätzlich das Recht, das Eingreifen einer Person zu erwirken, den eigenen Standpunkt darzulegen und die Entscheidung anzufechten.
Fragen Sie daher nicht nur nach dem Ablehnungsgrund, sondern gezielt:
- Wurde die Entscheidung vollständig automatisiert getroffen?
- Welche personenbezogenen Daten und Datenkategorien waren dafür maßgeblich?
- Welche Rolle spielte ein Score oder eine Auskunft eines Dritten?
- Kann eine befugte Person die Entscheidung erneut prüfen?
- Wie können Sie fehlerhafte oder unvollständige Angaben berichtigen lassen?
Eine automatisierte Vorprüfung ist nicht dasselbe wie eine ausschließlich automatisierte Endentscheidung. Hat ein Mitarbeiter die Entscheidung mit eigenem Spielraum geprüft und getroffen, kann Artikel 22 DSGVO nicht in gleicher Weise eingreifen. Das allgemeine Auskunftsrecht nach Artikel 15 bleibt davon unberührt.
Auskunftsersuchen an Händler oder Finanzierungspartner
Das Schreiben sollte den Bestell- oder Finanzierungsvorgang eindeutig bezeichnen, ohne unnötige weitere sensible Daten zu versenden. Verlangen Sie eine Datenkopie und fragen Sie ausdrücklich nach Auskunfteien, Datenquellen und einer möglichen automatisierten Entscheidung.
Betreff: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO zur abgelehnten Ratenzahlung
am [Datum] habe ich unter der Bestell-, Vorgangs- oder Antragsnummer [Nummer] versucht, bei Ihnen einen Kauf über eine Ratenzahlung abzuschließen. Die gewünschte Zahlungsart beziehungsweise Finanzierung wurde abgelehnt.
Ich bitte um Auskunft nach Artikel 15 DSGVO und um eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Sie im Zusammenhang mit diesem Vorgang verarbeitet haben. Bitte teilen Sie mir insbesondere mit:
- welche personenbezogenen Daten und Datenkategorien für die Prüfung verwendet wurden,
- aus welchen Quellen diese Daten stammen,
- zu welchen Zwecken sie verarbeitet wurden,
- an welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern sie übermittelt wurden,
- welche Auskunftei, Bank oder welcher Zahlungsdienstleister beteiligt war,
- wie lange die Daten gespeichert werden oder nach welchen Kriterien die Speicherdauer bestimmt wird,
- ob die Ablehnung ausschließlich automatisiert erfolgte und ob dabei Profiling eingesetzt wurde.
Falls eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne von Artikel 22 DSGVO vorlag, bitte ich zusätzlich um aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie über die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen der Verarbeitung. Ich bitte außerdem um Mitteilung, wie ich eine menschliche Überprüfung veranlassen, meinen Standpunkt darlegen und die Entscheidung anfechten kann.
Sollten unrichtige oder unvollständige Daten verarbeitet worden sein, bitte ich um einen Hinweis auf das Verfahren zur Berichtigung und gegebenenfalls zur Einschränkung der weiteren Verarbeitung.
Bitte senden Sie die Antwort an [Postanschrift oder E-Mail-Adresse]. Falls Sie zur Identitätsprüfung weitere Angaben benötigen, teilen Sie mir bitte mit, welche Angaben erforderlich sind.
Was bei falschen Bonitätsdaten zu tun ist
Zeigt die Auskunft eine falsche Anschrift, eine verwechselte Person, eine bereits erledigte Forderung mit unzutreffendem Status oder einen Ihnen unbekannten Vertrag, sollten Sie den Fehler schriftlich beanstanden. Artikel 16 DSGVO gewährt ein Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten. Unter den Voraussetzungen der Artikel 17 und 18 DSGVO können außerdem Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt werden.
Schreiben Sie sowohl an die Stelle, die den fehlerhaften Datensatz führt, als auch an das Unternehmen, das ihn für die Ratenentscheidung verwendet hat. Bezeichnen Sie den beanstandeten Eintrag genau und legen Sie passende Nachweise bei. Ein allgemeiner Satz wie „Mein Score ist falsch“ reicht häufig nicht aus, wenn der Fehler in einem bestimmten Vertrags- oder Forderungsdatensatz liegt.
Bei einem streitigen Eintrag sollte Ihr Schreiben enthalten:
- Bezeichnung des Datensatzes oder Vertrags,
- Beschreibung des Fehlers,
- gewünschte Berichtigung oder Einschränkung,
- Nachweise wie Zahlungsbeleg, Kündigungsbestätigung oder Identitätsunterlagen,
- Bitte um Bestätigung der vorgenommenen Änderung.
Die Korrektur eines Datensatzes führt nicht automatisch zur Genehmigung des ursprünglichen Ratenkaufs. Bitten Sie den Finanzierungspartner nach bestätigter Berichtigung um eine erneute Prüfung. Er kann auch dann ablehnen, sofern hierfür andere zulässige Gründe bestehen.
Antwortfrist, Identitätsprüfung und Beschwerde
Auf einen Antrag nach der DSGVO muss der Verantwortliche grundsätzlich unverzüglich und innerhalb eines Monats reagieren. Bei hoher Komplexität oder zahlreichen Anträgen kann die Frist unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlängert werden; über die Verlängerung und ihre Gründe muss innerhalb des ersten Monats informiert werden. Maßgeblich sind Artikel 12 und 15 DSGVO in der für den Fall geltenden Fassung.
Das Unternehmen darf die Identität prüfen, wenn begründete Zweifel bestehen. Es sollte dafür aber nicht mehr Daten verlangen, als zur Identifizierung erforderlich sind. Schwärzen Sie bei einer Ausweiskopie Angaben, die für diesen Zweck nicht benötigt werden, sofern das Unternehmen keine nachvollziehbare Notwendigkeit dafür nennt.
Bleibt die Auskunft aus oder ist sie erkennbar unvollständig, erinnern Sie schriftlich an Ihr Ersuchen und benennen Sie die fehlenden Punkte. Dokumentieren Sie Versand, Eingangsbestätigung und Antworten. Danach können Sie sich nach Artikel 77 DSGVO bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Welche Behörde zuständig ist, ergibt sich regelmäßig aus dem Sitz des Unternehmens und dessen Datenschutzhinweisen; bei privaten Unternehmen handelt es sich häufig um eine Landesdatenschutzbehörde.
Bei einer hohen Finanzierungssumme, einem Verdacht auf Identitätsmissbrauch oder erheblichen wirtschaftlichen Folgen ist eine Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder einen im Datenschutz- beziehungsweise Vertragsrecht tätigen Rechtsanwalt sinnvoll. Die Datenschutzaufsicht kann die Verarbeitung prüfen, entscheidet aber nicht anstelle des Händlers über den Abschluss des Ratenkaufvertrags.
Häufige Fragen zu abgelehnten Ratenzahlungen
Darf der Anbieter eine andere Zahlungsart anbieten?
Ja, die Ablehnung einer Finanzierung schließt einen Kauf per Überweisung, Lastschrift oder sofortiger Zahlung nicht zwingend aus. Ob eine Alternative angeboten wird, richtet sich nach dem Angebot des Händlers. Nehmen Sie eine andere Zahlungsart nur an, wenn Kosten, Fälligkeit und Vertragsbedingungen für Sie tragbar sind.
Was gilt bei möglichem Identitätsmissbrauch?
Enthält die Datenkopie Verträge, Anschriften oder Anfragen, die Ihnen nicht zuzuordnen sind, sollten Sie dies unverzüglich bei den beteiligten Unternehmen beanstanden. Verlangen Sie die Einschränkung der Verarbeitung während der Prüfung und sichern Sie sämtliche Unterlagen. Je nach Sachlage kommen außerdem eine Anzeige und eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale oder Rechtsanwaltskanzlei in Betracht.
Muss die erste DSGVO-Auskunft bezahlt werden?
Die Auskunft und die erste Kopie der personenbezogenen Daten sind im Regelfall unentgeltlich. Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen sowie bei zusätzlichen Kopien kann die DSGVO abweichende Regelungen zulassen. Verlangt ein Unternehmen Geld, sollte es die rechtliche Grundlage und die Berechnung erläutern.



