Bei einer fehlerhaften Einkommensanrechnung kommt es nicht auf möglichst viele Unterlagen an, sondern auf den Nachweis der falsch angesetzten Zahl, des tatsächlichen Zahlungszeitpunkts oder der unzutreffenden Zuordnung. Prüfen Sie zuerst den Berechnungsbogen, die im Bescheid genannte Rechtsbehelfsfrist und den Zeitraum, für den Einkommen berücksichtigt wurde. Reichen Sie den Widerspruch fristgerecht ein und ergänzen Sie fehlende Belege notfalls später. Ob eine Einnahme vollständig, teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden darf, hängt von der jeweiligen Leistung und der dafür geltenden Rechtsgrundlage ab.
Der Berechnungsbogen bestimmt, welchen Nachweis Sie brauchen
Markieren Sie im Bescheid jede Einkommensposition mit Betrag, Monat und zugeordneter Person. Vergleichen Sie diese Angaben nicht nur mit einer Lohnabrechnung, sondern auch mit dem tatsächlichen Zahlungseingang. Bei vielen einkommensabhängigen Leistungen können Abrechnungsmonat und Zuflussmonat auseinanderfallen.
Die passende Gegenprüfung richtet sich nach der Art des Fehlers:
- Der Betrag ist falsch: Vergleichen Sie den angesetzten Wert mit Abrechnung, Bescheinigung und Zahlungseingang.
- Der Monat ist falsch: Belegen Sie, an welchem Tag das Geld tatsächlich verfügbar war.
- Die Person ist falsch: Zeigen Sie, wem die Einnahme rechtlich und tatsächlich zuzuordnen ist.
- Die Einnahme wurde doppelt erfasst: Ordnen Sie beide Buchungen demselben Ursprung zu.
- Ein Abzug fehlt: Belegen Sie den abzugsfähigen Aufwand oder die berücksichtigungsfähige Belastung.
- Eine Einnahme ist weggefallen: Dokumentieren Sie das Ende der Beschäftigung, den Ausfall oder die Rückzahlung.
Fehlt ein nachvollziehbarer Berechnungsbogen, bitten Sie die Behörde oder den Leistungsträger um eine aufgeschlüsselte Berechnung. Bei einem Sozialleistungsbescheid muss die Begründung nach § 35 SGB X die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe erkennen lassen. Welche Einkommensvorschriften gelten, richtet sich dagegen nach der jeweiligen Leistung, beispielsweise nach dem SGB II, SGB XII, dem Wohngeldrecht oder einer anderen Spezialregelung.
Diese Belege haben je nach Fehler den höchsten Aussagewert
Abrechnungen und Arbeitgeberbescheinigungen
Lohn- und Gehaltsabrechnungen zeigen Bruttoentgelt, Abzüge, Nachberechnungen und häufig den Abrechnungszeitraum. Sie sind besonders wichtig, wenn der Leistungsträger ein falsches Brutto- oder Nettoentgelt angesetzt hat. Bei schwankendem Einkommen sollten Sie sämtliche Abrechnungen des streitigen Zeitraums einreichen, nicht nur einen einzelnen Monat.
Eine ergänzende Arbeitgeberbescheinigung hilft, wenn aus der Abrechnung nicht hervorgeht, wann das Entgelt ausgezahlt wurde, ob eine Zahlung eine Nachzahlung betrifft oder warum ein Betrag storniert wurde. Die Bescheinigung sollte den Beschäftigungszeitraum, den betroffenen Abrechnungsmonat, das Auszahlungsdatum und den Auszahlungsbetrag eindeutig ausweisen.
Kontoauszüge für den tatsächlichen Zufluss
Kontoauszüge belegen den Buchungs- und Wertstellungstag sowie den eingegangenen Betrag. Sie sind meist das stärkste Beweismittel für die Frage, wann eine Zahlung tatsächlich eingegangen ist. Ein Kontoauszug erklärt aber nicht immer, wofür die Zahlung bestimmt war. Bei unklarer Buchungsbezeichnung sollte deshalb zusätzlich die Abrechnung, der Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung des Zahlenden vorgelegt werden.
Markieren Sie die betreffende Buchung, ohne andere erforderliche Angaben zu verändern. Ob nicht leistungsrelevante Buchungen geschwärzt werden dürfen, hängt vom Verfahren und vom Prüfzweck ab. Empfänger, Betrag, Datum und Buchungstext der streitigen Zahlung müssen jedenfalls lesbar bleiben.
Bescheide über andere Leistungen
Wurde Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhalt, Rente oder eine andere Leistung als Einkommen berücksichtigt, sind der Bewilligungs- oder Änderungsbescheid und der Zahlungsnachweis gemeinsam besonders aussagekräftig. Der Bescheid zeigt den rechtlichen Grund und den Leistungszeitraum; der Kontoauszug zeigt die tatsächliche Auszahlung.
Ein Bewilligungsbescheid allein genügt nicht immer. Wurde die bewilligte Leistung später gekürzt, aufgehoben, verrechnet oder gar nicht ausgezahlt, benötigen Sie zusätzlich den Änderungsbescheid oder einen Zahlungsnachweis.
Unterlagen zu Selbstständigkeit und unregelmäßigen Einnahmen
Bei selbstständiger Tätigkeit reicht der Kontostand nicht aus, weil betriebliche Einnahmen, notwendige Ausgaben und private Bewegungen voneinander getrennt werden müssen. Hilfreich sind eine geordnete Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, Rechnungen, Zahlungsbelege, betriebliche Kontoauszüge sowie Nachweise über stornierte oder uneinbringliche Forderungen.
Eine ausgestellte Rechnung beweist noch keinen Zahlungseingang. Hat der Leistungsträger einen Rechnungsbetrag als bereits verfügbares Einkommen behandelt, obwohl der Kunde noch nicht gezahlt hat, stellen Sie Rechnung, Fälligkeit und Kontoauszug gegenüber. Welche Betriebsausgaben anerkannt werden, hängt von der jeweiligen Leistung und ihren Berechnungsvorschriften ab.
Belege für Absetzungen und besondere Belastungen
Der Bruttobetrag einer Einnahme ist nicht automatisch der Betrag, der auf eine Leistung angerechnet wird. Je nach Leistung können gesetzlich vorgesehene Abzüge, Freibeträge oder zweckgebundene Bestandteile eine Rolle spielen. Als Nachweise kommen beispielsweise Beitragsbescheide, Versicherungsunterlagen, Fahrt- oder Arbeitskostennachweise und Zahlungsbelege in Betracht.
Der Beleg muss zum geltend gemachten Abzug passen. Eine Rechnung beweist eine Forderung, aber noch keine Zahlung. Wird die tatsächliche Ausgabe verlangt, sollte zusätzlich der Kontoauszug oder eine Quittung beigefügt werden. Ob der Aufwand rechtlich abzugsfähig ist, lässt sich nur anhand der für den Bescheid geltenden Vorschrift beurteilen.
So ordnen Sie Zahlung, Zeitraum und Einkommensart richtig zu
Viele Widersprüche scheitern nicht an fehlenden Belegen, sondern an einer unklaren Zuordnung. Erstellen Sie für jede streitige Position eine kurze Gegenüberstellung mit vier Angaben:
- Betrag und Bezeichnung im Berechnungsbogen,
- von Ihnen als richtig angesehener Betrag,
- betroffener Monat oder Leistungszeitraum,
- Beleg, aus dem die Abweichung hervorgeht.
Ein Beispiel: Im Berechnungsbogen wird eine Lohnzahlung einem bestimmten Monat zugerechnet. Die Abrechnung betrifft zwar diesen Monat, der Kontoauszug weist den Eingang jedoch erst im Folgemonat aus. Dann sollten Sie nicht nur behaupten, das Einkommen sei zeitlich falsch erfasst worden. Nennen Sie Abrechnungszeitraum, Auszahlungsdatum und die markierte Kontobuchung. Ob der Zuflussmonat rechtlich maßgeblich ist, muss der Leistungsträger anhand des einschlägigen Leistungsrechts prüfen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Nachzahlungen, Vorschüsse, Rückerstattungen, Darlehen und Umbuchungen. Ihre Bezeichnung auf dem Konto entscheidet nicht allein über die rechtliche Einordnung. Bei einem privaten Darlehen können etwa Darlehensvertrag, Auszahlungsbeleg und vereinbarte Rückzahlungspflicht nötig sein. Eine bloße Überweisung mit dem Buchungstext „Darlehen“ ist wesentlich weniger aussagekräftig.
Die Unterlagen in einer prüfbaren Reihenfolge einreichen
Ein übersichtlicher Widerspruch erleichtert die Korrektur. Beginnen Sie mit dem Bescheiddatum und dem Akten- oder Geschäftszeichen. Benennen Sie danach jede beanstandete Einkommensposition und verweisen Sie direkt auf die nummerierte Anlage.
- Anlage 1: angegriffener Bescheid mit Berechnungsbogen,
- Anlage 2: Abrechnung oder Bescheid zur Einnahme,
- Anlage 3: Kontoauszug mit markiertem Zahlungseingang,
- Anlage 4: ergänzende Bescheinigung oder Nachweis zum Abzug,
- Anlage 5: eigene Gegenüberstellung der fehlerhaften und richtigen Werte.
Reichen Sie nur Unterlagen ein, die den Streitpunkt erklären oder vom Leistungsträger angefordert wurden. Vollständige, aber ungeordnete Dokumentensammlungen können den entscheidenden Unterschied verdecken. Bewahren Sie Kopien und einen Nachweis über den Zugang auf.
Vollständige Formulierung für den Widerspruch
Die folgende Fassung können Sie an den jeweiligen Bescheid und die tatsächlich vorhandenen Nachweise anpassen:
hiermit lege ich gegen den oben genannten Bescheid Widerspruch ein.
Die im Berechnungsbogen berücksichtigte Einkommensposition ist nach meiner Prüfung nicht zutreffend. Für den Zeitraum [Monat/Zeitraum] wurden [Bezeichnung der Einnahme] in Höhe von [angesetzter Betrag] berücksichtigt. Richtig ist nach den beigefügten Unterlagen [Betrag beziehungsweise andere zeitliche oder persönliche Zuordnung].
Die Abweichung ergibt sich aus [Lohnabrechnung, Kontoauszug, Arbeitgeberbescheinigung, Änderungsbescheid oder anderer Nachweis]. Daraus ist ersichtlich, dass [kurze Beschreibung des Fehlers, etwa anderer Zahlungseingang, doppelte Erfassung, weggefallene Einnahme oder nicht berücksichtigter Abzug].
Ich bitte um erneute Prüfung der Einkommensanrechnung und um Erlass eines entsprechend korrigierten Bescheids. Bitte teilen Sie mir mit, falls für die Prüfung weitere Unterlagen benötigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ist die Frist knapp und sind noch nicht alle Unterlagen verfügbar, sollte der Widerspruch innerhalb der im Bescheid angegebenen Rechtsbehelfsfrist bei der dort genannten Stelle eingehen. Schreiben Sie in diesem Fall, dass die Begründung und die bezeichneten Belege nachgereicht werden. Verlassen Sie sich nicht auf die Bearbeitungsdauer als Ersatz für die Rechtsbehelfsfrist.
Wenn die Berechnung trotz Belegen unklar bleibt
Sie können um Erläuterung der einzelnen Rechenschritte bitten. In einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren kommt außerdem Akteneinsicht nach § 25 SGB X in Betracht, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind. Das kann helfen, wenn der Leistungsträger Daten eines Arbeitgebers, einer anderen Behörde oder einen internen Berechnungswert verwendet hat, der im Bescheid nicht nachvollziehbar erscheint.
Prüfen Sie bei einer Antwort besonders, ob alle eingereichten Anlagen berücksichtigt wurden und ob ein neuer Bescheid den gesamten streitigen Zeitraum erfasst. Bei einem vorläufigen Bescheid oder einer späteren abschließenden Festsetzung können zusätzliche Verfahrensregeln gelten. Maßgeblich sind die Bezeichnung des Bescheids, seine Rechtsbehelfsbelehrung und das darin genannte Leistungsgesetz.
Bei drohendem Leistungswegfall, einer hohen Rückforderung, existenzsichernden Leistungen oder einer bereits laufenden Frist ist frühzeitige Unterstützung sinnvoll. Je nach Sachgebiet kommen eine unabhängige Sozialberatung, ein Sozialverband, eine Verbraucherberatung oder ein fachlich geeigneter Rechtsanwalt in Betracht. Nehmen Sie Bescheid, Berechnungsbogen, Nachweise, bisherigen Schriftverkehr und den Zugangsnachweis zum Beratungstermin mit.



