Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe: Welche Kosten übernommen werden können
Grundprinzip des Entlastungsbetrags Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei Aufgaben im Alltag. Pro Monat stehen 125 Euro zur Verfügung, die sich auf das Kalenderjahr hochrechnen und aufgespart werden können. Die Leistung wird zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Betrag ist zweckgebunden. Er …